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Thal­kirchen­stiftung

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Der Kirchenvorstand der Evangelischen Thalkirchengemeinde Wiesbaden-Sonnenberg hat im Januar 2007 die Thalkirchenstiftung gegründet und seit dem aufgebaut. Es handelt sich um eine kirchliche Stiftung. Rechts­träge­rin und Treu­hände­rin für die Stiftung ist die Kirchengemeinde. Organ der Stiftung ist der Stiftungs­rat, dem 6 Mitglieder angehören. Er wird alle drei Jahre vom Kirchen­vorstand gewählt. Die Stiftung unterliegt der Aufsicht der Landes­kirche.

 

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Das Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es wird bei der Gesamt­kirchen­kasse der Landeskirche angelegt und dort mit einem Vorzugszinssatz von derzeit 4,0 % verzinst.

 

Zweck der Stiftung ist, eine stabile Grundlage für Einnahmen zu schaffen, die der Thalkirchengemeinde Sonnenberg zur Finanzierung ihrer Aufgaben langfristig zur Verfügung stehen.


Die Satzung benennt hierfür folgende Einzelausgaben:

a) Finanzierung der Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinde
(nicht des Pfarrers)


b) Förderung von Schwerpunktaufgaben, insbesondere

  • Kirchenmusik
  • Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit


c) Unterhaltung und Verbesserung von kirchengemeindlichen Gebäuden und Einrichtungen


d) Diakonische Aufgaben der Kirchengemeinde.


Als Gründungskapital standen Vermächtnisse zur Verfügung. Weitere Zuführungen zum Stiftungs­ver­mögen erfolgten aus verschiedenen Grundstücksverkäufen. Eigentümer dieser Grundstücke war über­wiegend die Landeskirche, die der Kirchengemeinde jedoch 20% der Erlöse überlassen hat.

 

Inzwischen stehen aus dem bisher aufgebauten Stiftungskapital jährlich Zinserträge von rd. 16.000 € bis 17.000 € zur Verfügung . Diese reichen jedoch nicht aus, um die Defizite in unseren Jahreshaus-halten voll auszugleichen. Infolge zurückgehender Kirchensteuereinnahmen konnte die Landeskirche schon seit Jahren nur noch rückläufige Zuweisungen an die Ortsgemeinden weitergeben. Zwar ist es in den letzten Jahren gelungen, die Haushaltsdefizite über großzügige Spenden auszugleichen. Ob das auch für die Zukunft möglich ist, bleibt leider unsicher. Die Stiftungserträge sind demgegenüber sicherer.

 

Nachdem nun die Thalkirchenstiftung programmgemäß und erfolgreich arbeitet, möchte der Kirchen­vorstand um Zustifter werben, mit dem Ziel, den Kapitalstock unserer Fördereinrichtung zu erweitern. Die dadurch möglichen Zusatzerträge sollen insbesondere der Kirchenmusik zugute kommen. Unter den zahl­reichen Mitwirkenden kennen Sie z.B. unseren engagierten Organisten Andreas Karthäuser, der auch die Jugend- und Kinderarbeit begleitet. Gemeinsam mit anderen Musikern werden hochwertige Kirchen­kon­zerte in der Thalkirche aufgeführt. Eine weitere Säule unserer Kirchenmusik ist der Kirchenchor unter der Leitung von Christine Schneider. Diese für unsere Gemeinde sehr wichtigen Aktivitäten sollen auch lang­fristig auf hohem Niveau gehalten werden. Wir wollen alles daran setzen, damit sie nicht infolge finan­zieller Engpässe eingeschränkt werden müssen.

 

In den vergangenen Jahren sind bereits mehrere private Zustiftungen eingegangen, für die der Kirchen­vorstand sehr dankbar ist. Weitere Verstärkungen des Stiftungskapitals sind jedoch sehr wünschenswert, damit unsere Gemeindearbeit auch in Zukunft nicht aus finanziellen Gründen nachhaltig eingeschränkt werden muss.


Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung werden gemäß § 10b Abs. 1aESTG als steuer­begüns­tigte Spenden behandelt. Vermächtnisse können erbschaftssteuerfrei in die Stiftung eingebracht werden.

 

Für die Thalkirchenstiftung hat der Kirchenvorstand ferner festgelegt, dass die Stifter von Zustiftungen bestimmen können, für welche der genannten Zwecke die Erträge verwendet werden sollen. Außerdem können diese bei namhaften Beträgen jeweils einen Namen festlegen, so dass ihre Zustiftung dauerhaft i.S. eines Gedenksteins erkennbar bleibt.

 

Zustiftungen sind also sowohl als Spenden zu Lebzeiten mit ständigem Kontakt zum Stiftungszweck als auch als letztwillige Verfügungen, die Vermächtnisse bestimmen, möglich.

 

Wir stehen Ihnen zur Verfügung
Informationen & Kontakte

Pfarrer Thomas Hartmann

Telefon: +49 (0) 611- 9545459

 

Christoph Schneider

Vorsitzender des Kirchenvorstands

Telefon: +49 (0) 611-541597

 

Dr. Klaus Geyer-Schäfer

Mitglied des Kirchenvorstands

Telefon: +49 (0) 611-549332

 

Gemeindebüro

Telefon: +49 (0) 611-541400

 

Das Stiftungskonto:

IBAN: DE35 5109 0000 0011 1019 09
BIC: WIBADE5XXX
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